Hybrid-Vapes: Was ist noch erlaubt?

Die Schweizer Vape-Branche steht vor einem wichtigen Wendepunkt. Nach zwei Bundesgerichtsurteilen vom 14. April 2026 (2C_492/2025 und 2C_353/2025) herrscht bei vielen Konsumenten Unsicherheit: Was ist jetzt eigentlich verboten? Was liegt in der Grauzone? Und was darf ich noch kaufen?

In diesem Beitrag klären wir die Fakten auf – basierend auf den tatsächlichen Urteilen des Bundesgerichts, nicht auf Spekulation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lost Mary BM6000 und Elfbar AF5000 dürfen in manchen Kantonen bereits nicht mehr verkauft werden – vorgefüllte Einweg-Geräte mit ankoppelbarer 10-ml-Nachfüllkartusche.
  • Die 2-ml-Grenze gilt für das Behältervolumen, nicht die Flüssigkeitsmenge. Ob der Tank mit Baumwolle gefüllt ist, spielt keine Rolle.
  • Die 10-ml-Kartusche ist kein „Nachfüllmaterial", weil sie ins Gerät integriert wird und dort verbleibt.
  • Auch wiederbefüllbare Systeme mit über 2 ml vorgefülltem Reservoir sind erfasst.
  • Systeme mit interner Nachfüllung (z. B. durch Drehen) liegen in einer rechtlichen Grauzone.
  • 2-ml-Pod-Systeme und Nachfüllsysteme bleiben legal 

Was hat das Bundesgericht entschieden?

Das Bundesgericht hat in zwei Verfahren am 14. April 2026 die Auslegung des Art. 9 Tabakproduktegesetz (LPTab) präzisiert. Die zentrale Erkenntnis: Die Norm ist abschliessend – es gibt nur zwei Wege, wie nikotinhaltige Liquide an Konsumenten abgegeben werden dürfen.

Fall 1: Lost Mary BM6000 & Elfbar AF5000 (2C_492/2025)

Hier ging es um Geräte mit einem 2-ml-Basisreservoir und einer ankoppelbaren 10-ml-Nachfüllkartusche. Zusammen entsteht ein funktional zusammenhängendes System mit 12 ml Liquid. Der Händler argumentierte, die 10-ml-Kartusche sei „Nachfüllmaterial" im Sinne von Art. 9 lit. a LPTab.

Das Bundesgericht wies dies zurück. Die 10-ml-Kartusche ist kein Nachfüllmaterial, weil sie:

  • direkt mit dem 2-ml-Pod verbunden ist – beim Ziehen am Mundstück fliesst Liquid automatisch aus der 10-ml-Kartusche in den 2-ml-Tank nach
  • in das Gerät integriert wird und dort während der gesamten Nutzungsdauer verbleibt
  • nicht zum punktuellen Nachfüllen dient (wie eine 10-ml-Nachfüllflasche oder Nachfüllkartusche, die nach dem Befüllen entfernt wird)
  • ihr Inhalt unabsichtlich inhaliert werden kann, wenn das Gerät nicht aufrecht gehalten wird

Fall 2: Isok X & Isok Neos (2C_353/2025)

Hier ging es um E-Zigaretten mit Reservoir-Volumina von 3,5 ml und 4,3 ml. Der Händler argumentierte, effektiv seien nur 2 ml Liquid enthalten – der Rest sei Baumwolle.

Das Bundesgericht wies auch dies zurück: Massgebend ist das Behältervolumen, nicht die tatsächliche Flüssigkeitsmenge. Ob ein Behälter mit Baumwolle gefüllt ist, spielt keine Rolle. Zwei Milliliter sind zwei Milliliter.

Die zentrale juristische Erkenntnis

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass Art. 9 LPTab abschliessend ist. Nikotinhaltige Liquide dürfen nur auf zwei Arten vertrieben werden:

  1. Als Nachfüllmaterial in Behältern von max. 10 ml (z. B. E-Liquid-Flaschen, Nachfüllkartuschen oder Nachfüllreservoirs, die nach dem Befüllen entfernt werden)
  2. In Einweg-E-Zigaretten oder Einwegkartuschen mit max. 2 ml Behältervolumen

Ein dritter Weg existiert nicht. Eine „wiederbefüllbare" E-Zigarette mit vorgefülltem Reservoir von über 2 ml – egal ob durch ankoppelbare Kartusche oder internen Mechanismus – passt in keinen dieser beiden Kanäle.

Was wird voraussichtlich verboten, was ist Grauzone?

Verboten werden voraussichtlich...

... alle Systeme, die vorgefüllte, ansteckbare 10-ml-Kartuschen haben.

... alle Systeme, die andere Reservoirs haben, die grösser als 2 ml sind.

In der Grauzone sind...

... alle Systeme, die eine interne Nachfüllung haben, mit denen ein 2-ml-Tank aus einem Reservoir wieder aufgefüllt wird. (Dreh/Kippsysteme)

Erlaubt bleiben...

... 2-ml-Pod-Systeme

... Geräte ohne Liquid

... nachfüllbare Tanks & Pods

Warum ist die interne Nachfüllung eine Grauzone?

Produkte wie der Smarter 6000 oder der Cubix funktionieren anders als die Lost Mary BM6000: Hier ist kein externer Nachfüllbehälter angekoppelt, sondern der 2-ml-Tank wird durch Drehen oder Kippen des Geräts aus einem internen Reservoir wieder aufgefüllt.

Das Bundesgericht hat diese Konstruktion noch nicht abschliessend bewertet. Das Urteil spricht explizit die ankoppelbaren Kartuschen an. Allerdings deutet die Argumentation des Gerichts („funktional zusammenhängendes System") darauf hin, dass auch interne Nachfüllmechanismen erfasst sein könnten – schliesslich entsteht am Ende dasselbe Resultat: mehr als 2 ml verfügbares Liquid in einem einzigen Gerät.

Was bedeutet das für Sub-Ohm-Geräte?

Würde man das Verbot wortwörtlich auf alle Behälter über 2 ml anwenden, wären auch nachfüllbare Sub-Ohm-Systeme mit 0.2-Ohm- oder 0.4-Ohm-Coils betroffen. Bei Direct-Lung-Geräten verdampft eine solche Coil deutlich mehr als 2 ml pro Durchgang. Das würde DL-Geräte de facto verbieten. Das Bundesgericht hat diese Systeme jedoch nicht erfasst – das Urteil zielt gezielt auf vorgefüllte Systeme ab, bei denen das Liquid bereits im Gerät vorhanden ist. Nachfüllbare Tanks und Pods, die der Benutzer selbst befüllt, fallen unter den Vertriebskanal „Nachfüllmaterial".

Unsere Strategie bei Vapestore

Wir haben uns entschieden, vorsorglich zu handeln:

Was wir tun – und was nicht

  • Wir importieren keine 2+10-Hybrid-Systeme mehr – unabhängig davon, ob sie durch Ankoppeln oder interne Mechanik nachfüllen.
  • Wir konzentrieren uns auf 2-ml-Pod-Systeme und Nachfüllsysteme – z. B. Sikary S10000, SKE Crystal, Elfa Pro, Elfa 4in1, Aroma King Pods, BO Caps.
  • Wir beraten Dich gerne persönlich bei der Umstellung auf legale Produkte.
  • Wir beobachten die Rechtsentwicklung und passen unser Sortement laufend an.

Welche Produkte bleiben legal? - Unsere Empfehlungen.

Sikary S10000 – 2-ml-Nachfüllsystem

Unsere Hauptempfehlung. Das integrierte 2-ml-Reservoir wird mit separaten 2-ml-Nachfüll-Pods aufgefüllt. Die Pods enthalten kein Coil – der Coil im Hauptgerät wird maximal ausgenutzt. Top Preis-Leistung, umweltfreundlich, da nur der leere Liquid-Pod entsorgt wird.

Elfbar Elfa - Klassisches Pod-System

Bewährtes 2-ml-Pod-System mit magnetischen Pods. Einfach, zuverlässig, viele Geschmacksrichtungen.

SKE Crystal Plus

Edles 2-ml-Pod-System mit Kristall-Optik. Magnetische Pods für einfaches Wechseln.

Imp Jar Select 10000

Modernes, kompaktes Vape-System, das Funktionalität, Design und Benutzerfreundlichkeit perfekt vereint.

Fazit

Das Bundesgericht hat mit den Urteilen vom 14. April 2026 die Gesetzeslage präzisiert: Art. 9 LPTab ist abschliessend. Es gibt nur zwei Vertriebskanäle für nikotinhaltige Liquide – Nachfüllmaterial (10 ml) oder Einweg-E-Zigaretten/Kartuschen (max. 2 ml). Einen dritten Weg gibt es nicht.

Davon betroffen sind die Lost Mary BM6000 und Elfbar AF5000 (ankoppelbare Kartuschen, bei denen beim Ziehen Liquid aus der 10-ml-Kartusche in den 2-ml-Tank nachfliesst) sowie Isok X und Isok Neos (Reservoir über 2 ml). Systeme mit interner Nachfüllung (z. B. durch Drehen) liegen in einer Grauzone. 

Bei Vapestore geht uns das Thema nicht spurlos vorbei. Jede neue Regulierung erschwert es uns, Raucherinnen und Raucher von der Zigarette wegzubringen – und das ist schliesslich das, wofür wir hier stehen. Wenn Kunden sich durch ständig wechselnde Regeln genervt abwenden und irgendwann die Nerven verlieren, haben wir alle verloren. Die E-Zigarette ist die mit Abstand erfolgreichste Methode, vom Rauchen loszukommen. Wenn der Gesetzgeber das immer komplizierter macht, stellt man sich irgendwann die Frage, wem das eigentlich dient. Aber das ist eine andere Diskussion – und die führen wir an anderer Stelle.

Quellen

  • Bundesgericht, Urteil 2C_492/2025 vom 14. April 2026 (Lost Mary BM6000 / Elfbar AF5000)
  • Bundesgericht, Urteil 2C_353/2025 vom 14. April 2026 (Isok X / Isok Neos)
  • Art. 9 Tabakproduktegesetz (LPTab; SR 818.32)
  • bger-update.ch – Zusammenfassung der Urteile

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